Vogt Residence Ferienhäuser

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages beinhaltet die Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen

VOGT Travel, Oberriedenstrasse 67, CH-5412 Gebensdorf
Tel./Mob:+41 (0)79 355 61 53, E-Mail: info@vogt-travel.ch
(im weiteren Text VOGT Travel)

und dem Mieter (im weiteren Text als KUNDE bezeichnet)

anlässlich der Reservierung von Unterkünften, ausgehend vom Angebot der Webseite www.vogt-travel.ch.

Mit der Bezahlung der Buchung stimmen Sie bedingungslos diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die VOGT Travel behält das Recht auf Änderung vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen vor, die auf der Webseite von VOGT Travel www.vogt-travel.ch veröffentlicht werden und am Veröffentlichungstag in Kraft treten. Alle Annexe zum Mietvertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

2. Reservierung

Der Vertrag zwischen der KUNDE und VOGT Travel tritt mit verbindlicher Reservierung in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form umgehend in Kraft. Von diesem Moment an werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt und sowohl auf den KUNDE, wie auch auf VOGT Travel angewandt. Die Offerte/Buchungsbestätigung wird dem KUNDEN innert nützlicher Frist in elektronischer Form zugestellt. Im Falle, dass sich die Offerte/Buchungsbestätigung von der gewünschten Reservierung unterscheidet, kann der KUNDE per Mail nachfragen für eine Änderung, ansonsten bestätigt der KUNDE mit Einzahlung der erhaltenen Reservierung seine Zustimmung der aufgeführten Bedingungen. VOGT Travel kann unverbindlich jeden zusätzlichen Anspruch bzw. Wunsch annehmen, doch dieser verpflichtet VOGT Travel von Rechts wegen nicht, so dass solche Wünsche oder Ansprüche lediglich erfüllt werden müssen, sofern VOGT Travel für diese eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hat. Im Falle dass die Einzahlung des Arrangements nicht gemäß der Bestimmungen aus Artikel 3.2 ausgeführt werden, kann VOGT Travel dem KUNDEN gegenüber die Reservierung unverbindlich stornieren.

 

3. Preise und Zahlungen

Sofern nicht anders angedeutet, sind alle Preise in Euro pro Objekt und Nacht. Die Buchung ist definitiv verbindlich, sobald der vereinbarte Mietpreis bezahlt wurde, wodurch die Buchung bestätigt und der Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen wird, und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil vom Mietvertrag sind, als angenommen gelten. Nach abgeschlossenem Buchungsvorgang und erfolgter Zahlung, wird die VOGT Travel per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung zusenden, die alle erforderlichen Angaben über die Unterkunft beinhalten und mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den mit dem Eigentümer unter Vermittlung der VOGT Travel abgeschlossenen Mietvertrag über die Objekt bilden wird. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald bei der VOGT Travel die gezahlte Anzahlung eingeht. Sollte die Einzahlung nicht binnen 7 (sieben) Tagen ab dem Buchungstag erfolgen, gilt der Mietvertrag als gekündigt und die VOGT Travel ist daraufhin berechtigt, ohne den Gast gesondert zu benachrichtigen einen neuen Mietvertrag mit einem anderen Gast einzugehen. Die Mietpreise beinhalten (falls die Beschreibung es nicht anders vorgibt): den üblichen Stromverbrauch, Heizung im Winter bzw. Klimaanlage im Sommer, Wasserverbrauch, Gasverbrauch (falls verfügbar), Abschlußreinigung, Bettwäsche und Handtücher. Die Mindestübernachtungsdauer in den Monaten Juni, Juli und August beträgt 7 Übernachtungen, in den restlichen Monaten 5 Übernachtungen. Bei Übernachtungen, die kürzer als die angeführte Mindestdauer sind, wird eine Mietpreiserhöhung über 30 % berechnet. Der Ankunfts-/Abfahrtstag ist normalerweise Samstag, sofern nichts anderes angegeben wurde.

3.1. Zahlungen

Unabhängig davon ob die Reservierung vom KUNDEN direkt, oder durch einen Partnerreiseveranstalter getätigt wurde, ist der KUNDE /der Reiseveranstalter nach Erhalt der Reisebestätigung verpflichtet innerhalb 7 Tage den vollen Preis zu zahlen, womit die Reservierung endgültig bestätigt wird.
Der Zahlung der reservierten Leistung muss schriftlich (per Fax oder E-Mail) durch einen Zahlungsbeleg bestätigt werden; endgültig ist es aber erst, wenn wir den Zahlungseingang bei uns auf dem Konto sehen. Im Falle einer nicht eingehaltenen Zahlungsfrist, wird die Reservierung storniert.

3.2 Reservierungsabsage

Falls der KUNDE die Reservierung storniert oder absagt, werden ihm folgende Stornogebühren berechnet:

Bei Kündigungen bis 60 Tagen vor Anreise: keine Stornierungskosten.
Bei Kündigungen ab 59 Tagen, bis 30 Tagen vor Anreise: werden 50% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.
Bei Kündigungen ab 29 Tagen, bis 1 Tagen vor Anreise und NO SHOW: werden 100% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.
Als Kündigungsdatum wird das Datum betrachtet, an dem die Nachricht über die Kündigung eintrifft (bei Sonn- oder Feiertage gilt der folgende Werktag). Bei Nichtankunft oder einer unangekündigten Verspätung, behält VOGT Travel den Gesamtbetrag der Reservierung.
Für jede Stornierung berechnet VOGT Travel € 25,00 Bearbeitungsgebühren.

 

4. Unterkunft

4. 1. Anzahl der Gäste

Gleichzeitig kann in der Objekt und zugehörigen Räumen höchstens die an der Bestätigung angeführte Anzahl von Gästen untergebracht werden. Die Gästezahl bezieht sich auch auf Kinder, ungeachtet vom Alter. Nicht inbegriffen sind Kinder im Alter bis zu einem Jahr, vorausgesetzt ihre Ankunft wurde angekündigt. Auf Wunsch des Gastes kann die Gästezahl erhöht werden bis zur Höchstkapazität der Objekt bei einer Ankündigung spätestens 3 (drei) Tage vor Anreise. Die geforderte Gästezahländerung ist schriftlich per E-Mail direkt an VOGT Travel zu senden. Nach Mietbeginn wird der Gast alle Besucher in der Objekt beim Eigentümer ankündigen. Ohne besondere Genehmigung des Eigentümers kann die Gesamtpersonenzahl in der Objekt bzw. am Besitz um die Objekt – Gäste und Besucher eingeschlossen – die höchstzulässige Gästezahl nicht überschreiten.

4. 2. Hausordnung

Hausordnung für jede Objekt gilt eine gesonderte Hausordnung, die an einer sichtbaren Stelle ausgehängt ist und dem Gast zur Verfügung steht. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Sollten die Gäste die Hausordnung nicht befolgen, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer und/oder VOGT Travel den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Objekt binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder VOGT Travel kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

4. 3. Lärm

Bei der Auswahl unserer Objekte achten wir stets darauf, dass es sich um Objekte handelt, die sich in einer guten, sicheren und ruhigen Umgebung befinden. Trotzdem können wir leider nicht garantieren, dass es während des Aufenthaltes unserer Gäste keinen Lärm geben wird, da wir nicht auf eventuelle Lärmquellen wie Verkehr oder Baustellen einwirken können. Weder der Vermieter noch VOGT Travel kann für eventuellen Lärm, der aus umliegenden Objekten dringt zur Verantwortung gezogen werden.

4. 4. Haustiere, Wanzen und Allergien

Trotz gründlicher Reinigungen und Wartung unserer Objekte, kann es hin und wieder vorkommen, dass sich Insekten in den Häusern einschleichen, bzw. Mäuse durch ihren natürlichen Lebensraum, in dem sich die Objekte befinden, hineinschleichen. VOGT Travel kann für das angegebene nicht zur Verantwortung gezogen werden. Obwohl Haustiere nicht in allen Objekten erlaubt sind, heißt das nicht, dass Haustiere niemals in dem reservierten Objekt gewesen sind. VOGT Travel übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen seiner KUNDEN in den einzelnen Objekten.

4. 5. Swimming-Pool

Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Eigentümers bzw. der VOGT Travel über Nutzung des Swimming-Pools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für Nutzung des Swimming-Pools verantwortlich. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht Erwachsener im Bereich des Swimming-Pools aufhalten. Der Gast nutzt den Swimming-Pool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimming-Pool außer Betrieb ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Verwendung von Hydromassagewannen und Pools entsprechende gesundheitliche Risiken mit sich bringt – die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Wasser in Hydromassagewannen muss nicht unbedingt erwärmt sein bis zum Abend am Ankunftstag der Gäste. Das Steigen auf Abdeckungen von Hydromassagepools/Wannen ist verboten. Die Abdeckungen dienen bloß als Isolation und ihre Tragfähigkeit ist nicht für das menschliche Körpergewicht konzipiert, so dass sie leicht reißen können. Sollte die Abdeckung zerrissen sein, wird der Gast den Schaden direkt gegenüber dem Eigentümer ersetzen.

4. 6. Ankunfts- und Abreisezeiten; Aufenthaltsverlängerung oder -verkürzung

Bei der Ankunft ist der KUNDE verpflichtet seine persönlichen Reisedokumente der Person zu übergeben, die ihm daraufhin die Schlüssel zum Haus/Appartement übergibt, die Aufenthaltsanmeldung ausfüllt und ihm die persönlichen Dokumente umgehend zurückgibt. Die vorgesehene Ankunfts-/Abfahrtszeit ist in den Reiseunterlagen angegeben. Die Ankunftszeit ist unerläßlich zwischen 15.00 und 20.00 Uhr, während die Abreisezeit in der Regel bis 10.00 Uhr ist. Falls es dem KUNDEN nicht möglich ist bis 20.00 Uhr einzutreffen, wird er gebeten den Reiseagenten oder die für die Schlüssel zuständige Person zu informieren, damit eine mögliche Schlüsselübergabe vereinbart werden kann. Falls der KUNDE seinen Aufenthalt verlängern möchte, wird er gebeten sich rechtzeitig an seinen Reiseagenten zu wenden. Gerne wird er ihm die Reservierung verlängern, falls der Termin frei ist. Im Falle einer vorzeitigen Abreise ist der Gast verpflichtet, die auf dem verbindliche Reservierung gezeigt Betrag zu zahlen.

 

5. Weitere Verpflichtungen der Kunden

Während seines Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum und die Ausstattung des Besitzers angemessen zu behandeln. Zudem muss er sein Verhalten den Nachbarn, weiteren Gästen und Gastgebern anzupassen, um diese nicht zu stören. Falls der KUNDE nach bereits erfolgter Ermahnung sein Verhalten nicht der Hausordnung anpasst, verliert er jegliches Recht auf die reservierte Unterkunft und muss diese ohne Ersatzanspruch verlassen. Eventuell von den KUNDEN bemerkte oder hervorgerufene Schäden, müssen umgehend der für die Schlüssel zuständigen Person/dem Mitarbeiter von VOGT Travel gemeldet werden. Auf diese Art werden Beschädigungen und Mängel umgehend beseitigt, ohne die Aufenthaltsqualität zu mindern. Der KUNDE ist verantwortlich für jeden Verlust oder Schaden, sofern er nicht das Gegenteil beweisen kann. Dasselbe gilt auch für die Unterkunftseinheit, sofern diese wegen Beschädigung, Verschmutzung oder Entwendung von Ausstattungsgegenständen nicht an den nächsten KUNDE zur Nutzung weitergegeben werden kann. Verluste oder Schäden werden vom Besitzer dem KUNDE vor Ort in Rechnung gestellt.

 

6. Beschwerde, Entschädigungen

Von jedem KUNDEN wird verlangt, die Unterkunft und das Inventar gewissenhaft zu handhaben. Bei seiner Abreise muss die Unterkunft in demselben Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Falls der Zustand der Unterkunft nicht mit der Reservierung übereinstimmt, muss der KUNDE dieses umgehend der für den Schlüssel verantwortlichen Person melden. Falls bemerkte Unregelmässigkeiten nicht umgehend gemeldet werden, wird die übernommene Unterkunft als ordnungsgemäß befunden. Falls im Laufe des Aufenthalts Unregelmässigkeiten entstehen, wird der KUNDE zu gleichem Verhalten aufgefordert. Falls der Besitzer oder die für die Schlüssel verantwortliche Person nicht in der Lage sind die Mängel in angemessener Zeit zu beheben, wird der KUNDE aufgefordert, dieses dem Mitarbeiter von VOGT Travel mitzuteilen. Falls der KUNDE eigenständig die Unterkunft verlässt oder eine neue Unterkunft bezieht ohne VOGT Travel die Möglichkeit zu geben den Schaden in angemessener Zeit zu beheben oder eine Ersatzunterkunft zu besorgen, verliert der KUNDE jeglichen Anspruch auf Entschädigung unabhängig davon ob die Gründe seiner Abreise begründet sind oder nicht. Die für die Schlüssel zuständigen Personen und der Reiseagent sind nicht ermächtigt, Entschädigungen zu gewähren. Diese müssen VOGT Travel vorgelegt werden oder dem Reiseagenten schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Beendigung der Unterkunftsnutzung, unter Vorlage von Beweisen (Fotos, Bestätigungen seitens der für die Schlüssel verantwortlichen Person/ des örtlichen Agenten, Zeugenaussagen…). Reklamationen, die nach Ablauf der 2 wöchigen Frist eingereicht werden, werden nicht mehr in Betracht genommen. Wir betonen, dass es im Interesse jeden KUNDE in guter Absicht zu handeln und schon während seines Aufenthalts seine Beschwerden vorzulegen um diese zu klären und diese schriftlich dem Besitzer zuzustellen, sowie eine schriftliche Bestätigung einzufordern. Falls er gemäss dem obengenannten nicht handelt, verliert er jegliches Anrecht auf Entschädigung. VOGT Travel ist verpflichtet eine schriftliche Lösung auf die Beschwerden innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Beschwerde, in gleicher Form wie die erhaltene Beschwerde (Email, Post oder persönliche Zustellung, auf welche per Einschreiben geantwortet wird) zustellen.

 

7. VOGT Travel’s Pflichten

VOGT Travel verpflichtet sich, in seinem bzw. im Namen der für den Schlüssel verantwortlichen Person oder dem örtlichen Agenten, dem KUNDEN für den reservierten Zeitraum eine ordentliche und saubere Unterkunftseinheit, gemäß der Beschreibung, zur Verfügung zu stellen. Falls die Unterkunftseinheit nicht der Beschreibung entspricht, wird VOGT Travel alles unternehmen, um die bemerkten Mängel zu beheben oder dem Kunde eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, in absehbarere Zeit nicht behoben werden oder falls der Kunde die Alternativunterkunft ablehnt, wird VOGT Travel ihm jede Art verminderten Komforts erstatten, insofern es unumstritten feststeht, dass VOGT Travel hierfür verantwortlich ist. Falls der Kunde durch Nachlässigkeit seitens VOGT Travel einen Verlust oder Schaden erleidet und es dadurch zu einer Vertragsverletzung kommt, wird VOGT Travel die Verantwortung für den enstandenen Schaden übernehmen. Die gesetzliche Verantwortung von VOGT Travel ist auf die Höhe des Gesamtpreises der Unterkunft beschränkt (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammen ausgezahlt werden) und umfasst nicht persönliche Schäden oder Verluste, z. B. materielle oder finanzielle Verluste.
VOGT Travel wird nicht zur Verantwortung gezogen für den Fall, dass Verluste oder Schäden folgenden Ursachen zugeschrieben werden:

– Handlungsweisen oder Unterlassungen seitens des KUNDE oder seiner Begleitung;
– Unvorhergesehene oder unumgängliche Unterlassungen einer dritten Person, die in den Dienstleistungen, die auf der Reservierung aufgeführt sind, nicht inbegriffen ist;
– Höhere Gewalt oder Ereignisse, die VOGT Travel, der Reiseagent oder die für die Schlüssel zuständige Person trotz aller angemessenen Vorkehrungen nicht vorhersehen oder vermeiden kann;
– Benutzung des Schwimmbads, Kinderspielplätze, Sportanlagen (z. B. Tennis- oder Fussballplätze, Fitnesscenter usw.). Die Benutzung erwähnter Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr;
– Schäden und Verluste infolge von Einbrüchen.

Die oben genannten Bedingungen beziehen sich zugleich auf außervertragliche Verpflichtungen. VOGT Travel schließt hiermit deutlich die Verantwortung für Vorgehensweisen seitens des Hilfspersonals aus.

 

8. Gerichtsstand

Die Parteien sind verpflichtet, eventuelle Uneinigkeiten einvernehmlich zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Gericht in Pazin unter Beachtung kroatischer Rechtsprechung im Falle eines Prozesses zuständig.